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CAS Rare Diseases

Zielpublikum und Zulassungsvoraussetzungen

Der CAS Rare Diseases UZH steht interessierten Personen, die im Bereich der seltenen Erkrankungen tätig sind und über einen Hochschulabschluss verfügen, offen.

Personen mit vergleichbarer Qualifikation können «sur dossier» zugelassen werden.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Weiterführende Informationen

SIWF-Anerkennung

Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung anerkennt den CAS MedLaw, den CAS Law for Medics and Health Professionals, den CAS Rare Diseases sowie den CAS Safety in Healthcare mit jeweils 25 Credits.

SIM-Anerkennung

Der Verein Swiss Insurance Medicine anerkennt den CAS MedLaw, den CAS Law for Medics and Health Professionals, den CAS Rare Diseases sowie den CAS Safety in Healthcare mit jeweils 25 Credits.

GSASA-Anerkennung

Der Schweizerische Verein der Amts- und Spitalapotheker anerkennt den CAS MedLaw, den CAS Law for Medics and Health Professionals sowie den CAS Safety in Healthcare mit jeweils 500 FPH Punkten in Spitalpharmazie (bzw. 25 FPH-Kreditpunkte/Halbtag).

Kompetenzzentrum Medizin - Ethik - Recht Helvetiae (MERH)
Freiestrasse 15
CH-8032 Zürich

+41 44 634 30 13

Flyer CAS Rare Diseases 2024/2025

Mehr zu Flyer CAS Rare Diseases 2024/2025

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